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Gemeindeordnung

 

Die zur Zeit gültige Gemeindeordnung, die am 13.04.2008 von der Gemeindeversammlung im EGZ verabschiedet worden ist, präsentiert sich in einer etwas ungewöhnlichen Form: Die alte und die neue Gemeindeordnung sind nebeneinander in zwei Spalten dargestellt, die sich in vielen Artikeln ergänzen und in anderen unterscheiden. Der Grund lässt sich wie folgt erklären:

Unsere Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in Belgien (DEGB) ist in Form einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) oder „Association sans but lucratif (asbl)“ organisiert, die sich aus zwei Pfarrbezirken zusammensetzt – Pfarrbezirk Brüssel und Pfarrbezirk Südbelgien-Wallonie. Jeder Pfarrbezirk ist getrennt organisiert, mit einem eigenen Presbyterium und einer eigenen Gemeindeversammlung. Mitglieder der VoG sind aber die Mitglieder der beiden Presbyterien aus beiden Pfarrbezirken.

Die vorliegende Gemeindeordnung des Pfarrbezirks Brüssel (in zwei Spalten) sieht nun folgendes vor: Falls das Presbyterium von Südbelgien-Wallonie aufgrund der Altersstruktur oder anderer Ereignisse daran gehindert sein sollte, sein Amt auszuüben, so treten die in der neuen Gemeindeordnung vorgesehenen Veränderungen in Kraft, entsprechend dem Text der rechten Spalten. Das hieße, es gäbe nur noch eine Gemeindeversammlung und ein Presbyterium. Als Zeitpunkt für das In-Kraft-Treten dieser Änderungen war damals, bei der Formulierung der Gemeindeordnung, der 1. Juli 2011 angenommen worden.

Bei den Wahlen am 16.4.2011 hat jedoch der Pfarrbezirk Südbelgien-Wallonie ein neues Presbyterium von drei Mitgliedern gewählt, für die Dauer von grundsätzlich vier Jahren. Beendet dieses Presbyterium sein Amt vor Ablauf der vier Jahre, so treten die oben genannten Veränderungen bereits früher, also mit Beendigung der Amtszeit, in Kraft. Für die Gemeindeordnung wird dann eine konsolidierte Fassung erstellt, und zwar auf der Grundlage des vorliegenden Textes, wie er  in den jeweils rechten Spalten formuliert ist.

Sollte jedoch nach regulärem Ablauf der vierjährigen Amtszeit (Anfang 2015) wieder ein neues Presbyterium für Südbelgien-Wallonie gewählt werden, bliebe die jetzige Regelung (und die zwei Spalten) gemäß der Gemeindeordnung in ihrer Fassung vom 13. April 2008 weiterhin bestehen.

Dieter Friedrichs, 10.03.2013

Den Text der Gemeindeordnung finden Sie hier:

Gemeindeordnung 2008